Eine wichtige Grundlage unseres täglichen Handelns ist das Qualitätsmanagement. Denn von optimierten Prozessen und Strukturen, kontinuierlicher Verbesserung, geregelten Verfahren und Standards sowie der regelmäßigen Überprüfung unserer Leistungen profitieren alle: Patienten, Angehörige und Mitarbeiter sowie niedergelassene Ärzte.
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser lt. § 137 des Sozialgesetzbuches V gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese dienen der Information von Patienten und Versicherten sowie niedergelassenen Ärzten, Krankenkassen und allen an der Behandlung von Patienten beteiligten Berufsgruppen. In unserem Qualitätsbericht stellen wir Ihnen die Fachabteilungen/Bereiche unseres Krankenhauses, deren Leistungen und Qualitätsergebnisse vor. Zusätzlich informiert er über die Ausstattung unseres Hauses sowie unsere über die ärztlichen und pflegerischen Leistungen hinausgehenden Angebote. Des Weiteren veröffentlichen wir hier unsere jährlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualitätsergebnisse.
Der Qualitätsbericht dient somit der Transparenz der Krankenhausbehandlung und aller unterstützenden Prozesse.